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Bundesregierung macht Zertifizierung zur Bedingung
Beschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte veröffentlicht
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Berlin/Stuttgart, 01.02.2007: Nach mehrjährigem Entwicklungsprozess hat die Bundesregierung am 29.01.2007 ihre Beschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte veröffentlicht. Demnach muss in Zukunft jeder Lieferant – zum Beispiel durch ein PEFC-Zertifikat – nachweisen, dass das gelieferte Holzprodukt aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. „Dass ein Nachhaltigkeitsnachweis zu einem verbindlichen Kriterium der öffentlichen Beschaffung wird und PEFC als solches akzeptiert wird, erfüllt uns mit großer Genugtuung. Denn damit werden über 200.000 deutsche Waldbesitzer und Hunderte von Unternehmen in der Produktkette in ihrer Entscheidung für eine PEFC-Zertifizierung bestätigt“, kommentierte Frank v. Römer, Vorsitzender von PEFC Deutschland e.V., die neue Beschaffungsregelung.

Auf eine positive Resonanz stieß die Bekanntgabe auch bei anderen Organisationen, denen die Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft ein Anliegen ist. So sagte Dr. Wilhelm Vorher, Vorsitzender des Deutschen Holzwirtschaftsrates: „Die Ankündigung der Regierung setzt das richtige Signal für eine verantwortungsvolle Holzbeschaffung und wird die freiwilligen Selbstverpflichtungen umweltbewusster Unternehmen des vereinten deutschen Forst-, Holz- und Papiersektor honorieren, welcher über einen Jahresumsatz von ca. 181 Milliarden Euro und über 1,3 Millionen Arbeitsplätze verfügt.“

Für einen Umweltverband mit besonderen Kompetenzen in Waldfragen sprach Christoph Rullmann, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald: „Mit dieser Richtlinie für die Beschaffung von Holzprodukten hat der Bund bewiesen, dass nachhaltige Entwicklung nicht nur eine beliebte Floskel ist, sondern auch durch konkreten Maßnahmen mit Leben gefüllt werden kann. Wir sehen in diesem Schritt ein Bekenntnis unserer Regierung zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Waldbewirtschaftung und fordern die Beschaffungsstellen in den Ländern sowie den Städten und Gemeinden auf, diesem guten Beispiel zu folgen.“

Über zwei Drittel der deutschen Wälder sind nach PEFC zertifiziert und fast 700 Unternehmen aus der Papier- und Holzbranche haben sich bereits für eine PEFC-Zertifizierung entschieden”, fügte Ben Gunneberg, Generalsekretär des PEFC Councils International, hinzu. “Die Zahl der Länder, deren öffentliche Beschaffungspolitik PEFC-zertifizierte Produkte akzeptiert und empfiehlt, wächst schnell: Nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Japan, Neuseeland, Schweiz und Großbritannien nun auch Deutschland. Dieser ermutigende Trend findet seinen Widerhall auch in der Resolution des Europäischen Parlaments von Beginn des letzten Jahres, in der PEFC als Instrument empfohlen wird, um `Verbrauchern die Gewähr in Bezug auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu geben’.”

Die Beschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte im Wortlaut:
„Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.” (Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht am 29.1.2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt, Heft 3, Seiten 67 und 68).

Siehe auch Pressemitteilungen unter www.bmelv.de bzw. www.bmu.de.

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