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Wer zu den Besten gehören will, muss sich auch den Besten stellen: PEFC arbeitet mit namhaften Zertifizierungsstellen wie DQS, LGA Intercert und TÜV Nord zusammen. Unabhängige, qualifizierte und akkreditierte Experten überprüfen vor Ort, ob die forstliche Praxis die Standards nachhaltiger Waldwirtschaft erfüllt. 

In allen PEFC-Regionen wird eine repräsentative Zahl von Betrieben geprüft. Zufällig ausgewählte Waldbesitzer werden auf die Qualität ihrer Bewirtschaftung kontrolliert. Große Betriebe trifft es häufiger als kleine. Sollten die PEFC-Richtlinien nicht erfüllt werden, drohen Sanktionen.

StichprobenziehungSämtliche Regelungen zur Durchführung der PEFC-Kontrollen sind in der „Anleitung zu den Vor-Ort-Audits“ (pdf) enthalten. Darin finden sich auch Angaben zur Berechnung des Stichprobenumfangs, die nach den Vorgaben des „Leitfadens zur Anwendung der EN 45012“ (Internationale Norm für die Zertifizierung von Managementsystemen) erfolgt. Grundlegende Formel hierfür: y = 0,6 * wurzel, wobei y der Stichprobenumfang und x die Zahl der teilnehmenden Betriebe repräsentiert.

Wenn der Umfang errechnet ist, folgt eine Listenstichprobe mit flächenproportionaler Auswahlwahrscheinlichkeit, also mit einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass es große Betriebe trifft, aus der Datenbank aller teilnehmenden Waldbesitzer in der betreffenden Region. Der verantwortliche Zertifizierer „zieht“ dabei so lange, bis der errechnete Umfang erreicht und die Repräsentanz aller Waldbesitzarten sichergestellt ist.

AblaufDen ausgelosten Betrieben wird ein Vorab-Fragebogen zugesandt und es wird ein Termin für das Vor-Ort-Audit vereinbart. Das Vor-Ort-Audit beginnt im Büro des Forstbetriebes mit der Einsicht in alle relevanten Dokumente. Anhand einer Checkliste überprüft der Auditor während eines ausführlichen Waldbegangs – auch an vorher nicht festgelegten Waldorten – die Einhaltung der PEFC-Standards. Mit Einverständnis des Waldbesitzers können neben den Mitgliedern der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe auch andere Personen teilnehmen.

Am Ende des Audits stehen ein mündlicher Bericht durch den Gutachter sowie ein schriftlicher Feststellungsbericht, der die Qualität der Bewirtschaftung und mögliche Abweichungen dokumentiert und vom Waldbesitzer zu unterzeichnen ist. Wenn keine Abweichungen, d.h. Verstöße, festgestellt wurden oder nur Verbesserungspotenziale aufgezeigt werden konnten, entscheidet der Zertifizierer, ob der Forstbetrieb im nächsten Jahr erneut in den „Lostopf“ zurückgelegt wird.

Abweichungen und SanktionenBei Abweichungen wird differenziert zwischen einer Hauptabweichung und einer Nebenabweichung. Hauptabweichungen liegen vor, wenn

  • gegen einen Standard über einen langen Zeitraum, regelmäßig oder systematisch verstoßen wurde
  • eine bedeutende Fläche betroffen ist,
  • die Auswirkungen nicht reversibel sind,
  • die Abweichungen dem Waldbesitzer bzw. Betriebsleiter bekannt sind und keine zeitnahen oder angemessenen Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden,
  • der Verstoß vorsätzlich oder mit Wissen des Waldbesitzers bzw. des Betriebsleiters stattgefunden hat.

Demgegenüber handelt es sich um eine Nebenabweichung, wenn

  • von einem Standard kurzzeitig, unbeabsichtigt oder nicht-systematisch abgewichen wurde,
  • nur geringfügig vom Standard abgewichen wurde.

Wenn Hauptabweichungen nicht innerhalb kürzester Frist korrigiert werden können, führen diese zur Suspendierung bzw. zum Entzug der Urkunde. Bei Nebenabweichungen ist der Waldbesitzer verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu veranlassen, die ggf. Abhilfe schaffen und/oder eine Fortsetzung bzw. Wiederholung ausschließen. Der Auditor entscheidet dabei, ob ein Re-Audit erforderlich ist und über dessen Zeitpunkt oder ob eine schriftliche Stellungnahme bis zu einer bestimmten Frist ausreicht.

SchiedsverfahrenBei festgefahrenen Streitfällen, die sich aus der Umsetzung des Zertifizierungsverfahrens oder aus Unstimmigkeiten bei der Interpretation der Zertifizierungsanforderungen zwischen Waldbesitzer/Zertifikatsnutzer und Auditor/Zertifizierungsstelle ergeben, wird ein Schiedsverfahren (pdf) eingerichtet. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle, die sich aus ausgewählten Mitgliedern zusammensetzt, ist verbindlich und beendet das Schiedsverfahren. Bis zur Entscheidung der Schlichtungsstelle behalten Zertifikate und Teilnahmeurkunden ihre Gültigkeit.

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