Das PEFC-Fördermodul
So weisen Waldbesitzende die Anforderungen für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung nach
PEFC Deutschland bietet PEFC-zertifizierten Betrieben, die sich für die Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung interessieren, als zusätzliche Serviceleistung die Möglichkeit, den Nachweis für dieses Förderprogramm über das PEFC-Fördermodul zu leisten.
Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul.
Das ist jetzt für Sie zu tun:
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Förderung online bei der FNR beantragen
Förderanträge für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren.
Wollen Sie über das PEFC-Fördermodul nachweisen, dass Sie die dort geforderten Kriterien einhalten, wählen Sie bitte im Antragsformular beim Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" die Option "PEFC-Zertifikat" (siehe auch die Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite vom 14.11.2022: "Hinweise zum Ausfüllen des Antrags").
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Am "PEFC-Fördermodul" teilnehmen und Nachweis bei der FNR einreichen (12 Monate nach Bewilligung Zeit!)
Den erforderlichen Nachweis für Ihr „klimaangepasstes Waldmanagement“ können Sie über das PEFC-Fördermodul leisten. Die Teilnahme am PEFC-Fördermodul ist ausschließlich über eine spezielle Online-Datenbank, das FöMo-Nutzerportal möglich.
Alle Informationen über die Funktionsweise und die Nutzung des FöMo-Nutzerportals finden Sie auf der folgenden Seite:
Antragstellung im PEFC-FöMo-Nutzerportal.
WICHTIG: Sie dürfen sich erst dann für das PEFC-Fördermodul anmelden, wenn Ihre Förderung durch die FNR bewilligt wurde. Somit darf auch Ihr Nachweis über Ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul erst bei der FNR eingereicht werden, nachdem Sie den Antrag dort gestellt und die Förderung bewilligt wurde.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum PEFC-Fördermodul finden
Weiter unten auf dieser Seite beantworten wir Ihre allgemeinen Fragen zum PEFC-Fördermodul, etwa zu den Kosten oder zur Kontrolle der einzuhaltenden Kriterien.
Auf einer Spezialseite haben wir einen ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog zu den 11 bzw. 12 Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements angelegt, den wir kontinuierlich um Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten erweitern: FAQs zu den Kriterien.
Außerdem empfehlen wir Ihnen die Videos unserer Videosprechstunden zum PEFC-Fördermodul.
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Neuigkeiten erfahren
Über Neuigkeiten zum PEFC-Fördermodul halten wir Sie auf dieser Seite, unserer Website und im PEFC-Newsletter auf dem Laufenden.
Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul
Detaillierte Informationen zu Kosten, Anforderungen, Kontrollen, etc., die für Waldbesitzende im Rahmen der Teilnahme am PEFC-Fördermodul relevant sind, können Sie in diesen Dokumenten einsehen:
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1001-2 2022 FöMo-Gruppenzertifizierung (PDF - 1,3 MB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1002-4 2022 FöMo-Anforderungen an die Waldbewirtschaftung (PDF - 1,8 MB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1003-4 FöMo Anforderungen an Zertifizierungsstellen (PDF - 287,7 KB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 4003-1 FöMo-Gebührenordnung (PDF - 114,1 KB)
Häufig gestellte allgemeine Fragen (FAQs) zum PEFC-Fördermodul
Welche Kosten werden für eine Teilnahme im Rahmen des PEFC-Fördermoduls anfallen?
Für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul fallen jährliche Gebühren von 3 Euro pro Hektar an. Für Einzelteilnehmer kommt noch ein Sockelbetrag von 20 Euro pro Jahr hinzu, der bei Mitgliedern von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen entfällt. Bitte beachten Sie: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können von den Mitgliedern, die über den Zusammenschluss am Fördermodul teilnehmen, eine Verwaltungsgebühr erheben.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren können Sie in der Gebührenordnung (im oberen Bereich dieser Seite unter "Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul") einsehen.
Was wird überprüft?
Die Einhaltung der 11 bzw. 12 Kriterien, die im Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft definiert wurden.
Wie oft wird überprüft?
Alle Einzelteilnehmer werden mindestens einmal in 10 Jahren vor Ort auf die Einhaltung der Kriterien im Fördermodul von externen Zertifizierungsstellen geprüft . Das gleiche gilt für Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die mehr als 100 Hektar Wald besitzen. Die Stichprobendichte bei Mitgliedern mit kleinerem Waldbesitz wird niedriger ausfallen (Quadratwurzel aus deren Anzahl).
Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.
Von wem wird die Überprüfung durchgeführt?
Die unabhängigen Zertifizierungsstellen, die im jeweiligen Bundesland für die Prüfung der regionalen PEFC-Zertifizierung zuständig sind, werden auch die Audits im Rahmen des Fördermoduls durchführen.
Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.
Wie habe ich die einzelnen Kriterien im praktischen Forstbetrieb auszulegen?
Die Kriterien, deren Einhaltung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Gegenstand der Förderung definiert wurden, können Sie im Detail hier nachlesen: https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund.
Ein von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) publiziertes Glossar soll Hilfestellung zur Auslegung der 12 Kriterien bieten: https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar.
Alle Waldbesitzenden, die am PEFC-Fördermodul als Nachweissystem teilnehmen möchten, können alle Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, die den unter https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund genannten Kriterien sowie dem PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung (www.pefc.de/waldstandard ) entsprechen bzw. diesen nicht widersprechen.
Kann ich mich beim PEFC-Fördermodul registrieren, auch wenn ich nicht an der "normalen" PEFC-Waldzertifizierung teilnehme?
Nein. Nur Forstbetriebe, die auch an der PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung bereits teilnehmen, können sich auch für das PEFC-Fördermodul registrieren und über dieses den erforderlichen Nachweis für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" erbringen.
Mein Forstbetrieb liegt in Bayern - was ist zu tun?
Wenn Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul anmelden möchten und Ihr Waldbesitz in Bayern liegt, wenden Sie sich bitte an die PEFC Bayern GmbH .
In der Online-Datenbank zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul können nur Forstbetriebe aus den Regionen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein / Hansestadt Hamburg und Thüringen registriert werden.

Hier finden Sie Updates zum PEFC-Fördermodul:
Update vom 30.05.2023:
Empfehlung: Unsere Videosprechstunden zum PEFC-Fördermodul stehen für Sie bereit!
PEFC-Videosprechstunde zum Fördermodul I: Registrierung, Kosten und Auditierung
PEFC-Videosprechstunde zum Fördermodul II: Fragen zu den 12 Kriterien
Update vom 13.03.2023:
Empfehlung: YouTube-Video der FNR zur 2. Online-Informationsveranstaltung der FNR zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), bei der unter www.klimaanpassung-wald.de die Anträge zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" gestellt werden können, hat das Video zu ihrer 2. Informationsveranstaltung "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" unter
https://www.youtube.com/watch?v=HrL7aKCTKGw
online gestellt. Hier erfahren Sie viele wissenswerte Details dazu, wie Sie Ihre Förderanträge bei der FNR stellen können.
Update vom 14.11.2022:
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags unter www.klimaanpassung-wald.de :
Alle Antragsteller, deren Waldfläche nach PEFC-Standards zertifiziert ist, können die Einhaltung der in der Richtlinie definierten Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen (siehe Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" im Antragsformular - wie gezeigt im Screenshot unten).
Beim Ausfüllen des Online-Antrags werden Sie an dieser Stelle des Formulars aufgefordert, Angaben zum geplanten Nachweis machen. Erklären Sie hier, nach der Bewilligung der Zuwendung am PEFC-Fördermodul ("Zertifikat PEFC" - siehe Screenshot) teilnehmen zu wollen. Für diesen Nachweis haben Sie 12 Monate Zeit - ab dem Datum, da Ihre Förderung bewilligt wird.

Update vom 11.11.2022:
Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ am 11.11. im Bundesanzeiger veröffentlicht
Hier können Sie die Original-Veröffentlichung im Bundesanzeiger nachlesen:
Update vom 08.11.2022:
Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) via Pressemitteilung vom 08.11.2022 mitteilt, können Waldbesitzende eine Förderung über das neue Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement" ab dem 12. November 2022 beantragen. Die Anträge können online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.
Auf der genannten Webseite können sich Forstbetriebe ab dem späten Nachmittag des 11. Novembers, nachdem das Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, auch über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen.