Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Das ist jetzt für Waldbesitzende wichtig

!! Bitte beachten Sie, dass Sie aktuelle Informationen zum PEFC-Fördermodul auf der Spezialseite www.pefc.de/foerdermodul abrufen können!!

 

Das ist jetzt für Sie zu tun:

(Stand: 23.02.2023)

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    Förderung online bei der FNR beantragen

    Förderanträge für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren.

    Wollen Sie über das PEFC-Fördermodul nachweisen, dass Sie die dort geforderten Kriterien einhalten, wählen Sie bitte im Antragsformular beim Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" die Option "PEFC-Zertifikat" (siehe auch die Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite vom 14.11.2022: "Hinweise zum Ausfüllen des Antrags").

     

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    Ab März 2023: Beim "PEFC-Fördermodul" mitmachen und Nachweis bei der FNR einreichen (12 Monate nach Bewilligung Zeit!)

    Den erforderlichen Nachweis für Ihr „klimaangepasstes Waldmanagement“ können Sie über das PEFC-Fördermodul leisten. Die Teilnahme am PEFC-Fördermodul ist ab März 2023 ausschließlich über eine spezielle Online-Datenbank ("FöMo-Nutzerportal") möglich, die exklusiv für Forstbetriebe freigeschaltet wird, die bereits an der "normalen" PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung teilnehmen (Bestandskunden).

    Alle Bestandskunden, von denen uns eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt,  werden wir per E-Mail über den Start der Registrierung beim PEFC-Fördermodul anschreiben (siehe Punkt 3).

    Bitte informieren Sie sich zu den Modalitäten des PEFC-Fördermoduls in den weiter unten auf dieser Seite bereitgestellten Dokumenten und Beiträgen.

    WICHTIG: Sie dürfen sich erst dann für das PEFC-Fördermodul anmelden, wenn Ihre Förderung durch die FNR bewilligt wurde. 

    WICHTIG: Für das PEFC-Fördermodul können sich in der Online-Datenbank nur Forstbetriebe aus folgenden Regionen anmelden: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hansestadt Hamburg, Thüringen. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit Waldflächen in Bayern wenden sich zu den Modalitäten der Teilnahme am PEFC-Fördermodul bitte an die PEFC Bayern GmbH .

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    Falls noch nicht getan: Ihre E-Mail-Adresse zu Ihren Kundendaten hinterlegen

    Sie wollen uns noch schnell Ihre E-Mail-Adresse zur Ergänzung Ihrer Kundendaten mitteilen, damit wir Sie zum Registrierungsprozess zum PEFC-Fördermodul aktiv anschreiben können? Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular: www.pefc.de/emailadresse .

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    Neuigkeiten erfahren

    Über Neuigkeiten zum PEFC-Fördermodul, insbesondere zum Start der Registrierung sowie zum konkreten Prozedere, halten wir Sie auf dieser Seite, unserer Website und im PEFC-Newsletter auf dem Laufenden.

Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul

Detaillierte Informationen zu Kosten, Anforderungen, Kontrollen, etc., die für Waldbesitzende im Rahmen der Teilnahme am PEFC-Fördermodul relevant sind, können Sie in diesen Dokumenten einsehen (Stand: 23.11.2022):

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum PEFC-Fördermodul

Welche Kosten werden für eine Teilnahme im Rahmen des PEFC-Fördermoduls anfallen?

Für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul fallen jährliche Gebühren von 3 Euro pro Hektar an. Für Einzelteilnehmer kommt noch ein Sockelbetrag von 20 Euro pro Jahr hinzu, der bei Mitgliedern von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen entfällt. Bitte beachten Sie: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können von den Mitgliedern, die über den Zusammenschluss am Fördermodul teilnehmen, eine Verwaltungsgebühr erheben.

Detaillierte Informationen zu den Gebühren können Sie in der Gebührenordnung (im oberen Bereich dieser Seite unter "Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul") einsehen.

 

Was wird überprüft?

Die Einhaltung der 11 bzw. 12 Kriterien, die im Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft definiert wurden.

Wie oft wird überprüft?

Alle Einzelteilnehmer werden mindestens einmal in 10 Jahren vor Ort auf die Einhaltung der Kriterien im Fördermodul von externen Zertifizierungsstellen geprüft . Das gleiche gilt für Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die mehr als 100 Hektar Wald besitzen. Die Stichprobendichte bei Mitgliedern mit kleinerem Waldbesitz wird niedriger ausfallen (Quadratwurzel aus deren Anzahl).

Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.

Von wem wird die Überprüfung durchgeführt?

Die unabhängigen Zertifizierungsstellen, die im jeweiligen Bundesland für die Prüfung der regionalen PEFC-Zertifizierung zuständig sind, werden auch die Audits im Rahmen des Fördermoduls durchführen.

Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.

Wie habe ich die einzelnen Kriterien im praktischen Forstbetrieb auszulegen?

Die Kriterien, deren Einhaltung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Gegenstand der Förderung definiert wurden, können Sie im Detail hier nachlesen: https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund.

Ein von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) publiziertes Glossar soll Hilfestellung zur Auslegung der 12 Kriterien bieten: https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar.

Alle Waldbesitzenden, die am PEFC-Fördermodul als Nachweissystem teilnehmen möchten, können alle Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, die den unter https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund genannten Kriterien sowie dem PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung (www.pefc.de/waldstandard ) entsprechen bzw. diesen nicht widersprechen.

Kann ich mich beim PEFC-Fördermodul registrieren, auch wenn ich nicht an der "normalen" PEFC-Waldzertifizierung teilnehme?

Nein. Nur Forstbetriebe, die auch an der PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung bereits teilnehmen, können sich auch für das PEFC-Fördermodul registrieren und über dieses den erforderlichen Nachweis für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" erbringen.

Mein Forstbetrieb liegt in Bayern - was ist zu tun?

Wenn Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul anmelden möchten und Ihr Waldbesitz in Bayern liegt, wenden Sie sich bitte an die PEFC Bayern GmbH .

In der Online-Datenbank zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul können nur Forstbetriebe aus den Regionen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein / Hansestadt Hamburg und Thüringen registriert werden.

Stand der FAQs: 18.01.2023.

Hier finden Sie Updates zum PEFC-Fördermodul:

Update vom 13.03.2023:

Empfehlung: YouTube-Video der FNR zur 2. Online-Informationsveranstaltung der FNR zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), bei der unter www.klimaanpassung-wald.de die Anträge zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" gestellt werden können, hat das Video zu ihrer 2. Informationsveranstaltung "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" unter

https://www.youtube.com/watch?v=HrL7aKCTKGw

online gestellt. Hier erfahren Sie viele wissenswerte Details dazu, wie Sie Ihre Förderanträge bei der FNR stellen können.

Update vom 14.11.2022:

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags unter www.klimaanpassung-wald.de :

Alle Antragsteller, deren Waldfläche nach PEFC-Standards zertifiziert ist, können die Einhaltung der in der Richtlinie definierten Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen (siehe Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" im Antragsformular - wie gezeigt im Screenshot unten).

Beim Ausfüllen des Online-Antrags werden Sie an dieser Stelle des Formulars aufgefordert, Angaben zum geplanten Nachweis machen. Erklären Sie hier, nach der Bewilligung der Zuwendung am PEFC-Fördermodul ("Zertifikat PEFC" - siehe Screenshot) teilnehmen zu wollen. Für diesen Nachweis haben Sie 12 Monate Zeit - ab dem Datum, da Ihre Förderung bewilligt wird.

 

Der Fahrplan von PEFC Deutschland zur Bereitstellung dieses „Fördermoduls“ lautet:

  1. 1

    November 2022

    Verabschiedung der zugehörigen Dokumente (Gruppenzertifizierungsverfahren, Anforderungen an Zertifizierungsstellen, Gebührenordnung, etc.) durch den Deutschen Forst-Zertifizierungsrat

  2. 2

    Dezember 2022

    Prüfung und Anerkennung des PEFC-Fördermoduls durch das BMEL.

  3. 3

    März 2023

    Information an alle Teilnehmenden, die derzeit bereits im Rahmen der regionalen PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung (private und kommunale Forstbetriebe sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) bei PEFC Deutschland registriert sind (und bei denen eine gültige E-Mail-Adresse in unserem Datenbestand vorliegt) über das Prozedere und die Freischaltung einer PEFC-Online-Datenbank zur Registrierung für das PEFC-Fördermodul.

Update vom 11.11.2022:

Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ am 11.11. im Bundesanzeiger veröffentlicht

Hier können Sie die Original-Veröffentlichung im Bundesanzeiger nachlesen:

Update vom 08.11.2022:

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) via Pressemitteilung vom 08.11.2022 mitteilt, können Waldbesitzende eine Förderung über das neue Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement" ab dem 12. November 2022 beantragen. Die Anträge können online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.

Auf der genannten Webseite können sich Forstbetriebe ab dem späten Nachmittag des 11. Novembers, nachdem das Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, auch über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen.

Update vom 02.11.2022:

Am 01.11.2022 kündigte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) via Pressemitteilung das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Entwicklung zukunftsfester Wälder an.

Gefördert werden kommunale und private Waldbesitzer, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten. Die Möglichkeit, den Förderantrag bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) zu stellen, wird schon bald (nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger!) ausschließlich online über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gegeben sein.

Wer gefördert werden möchte, muss sich verpflichten, den Nachweis über die Einhaltung der im Förderprogramm definierten Kriterien über ein anerkanntes Zertifizierungssystem, wie PEFC, zu erbringen. Mit der Einführung eines Fördermoduls wird PEFC Deutschland allen Teilnehmern an der regionalen Waldzertifizierung demnächst diese Nachweismöglichkeit eröffnen.

Ihr Zeitplan zur Beantragung der Förderprämie und zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul:

(Stand: 28.11.2022)
  1. 1

    Förderung online bei der FNR beantragen

    Förderanträge können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.

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    Nachweis "PEFC-Fördermodul" beantragen (erst 2023 möglich) und nachreichen (12 Monate nach Bewilligung Zeit!)

    Die Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des BMEL kann über www.klimaanpassung-wald.de bereits 2022 beantragt werden.

    Den erforderlichen Nachweis für Ihr klimaangepasstes Waldmanagements können Sie 2023 über das PEFC-Fördermodul leisten. Dafür haben Sie 12 Monate Zeit - ab dem Datum, da die Förderung bewilligt wird.

    Beim Fördermodul handelt es sich um einen Nachweis über die Einhaltung der staatlichen Förderkriterien, der in das deutsche PEFC-System integriert wurde. Um am PEFC-Fördermodul teilzunehmen, werden Sie sich am Jahresanfang 2023 bei PEFC Deutschland registrieren können. Die PEFC-Urkunde zum PEFC-Fördermodul dient dann als Nachweis, den Sie bei der FNR einreichen können.

    WICHTIG: Ihr Nachweis über Ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul darf erst bei der FNR eingereicht werden, nachdem Sie den Antrag dort gestellt und die Förderung bewilligt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag beispielsweise im November oder Dezember 2022, werden Sie bis Nov/Dez 2023 Zeit haben, den Beleg für Ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul nachzureichen.

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Anja Kühne
Anja Kühne
Projektmanagerin PEFC-Fördermodul