Frage der Woche: Anforderungen für Baumschulunternehmen in PEFC-zertifizierten Wäldern
Wir sind ein Baumschulunternehmen das in Dienstleistung auch die Bestandesbegründung (Pflanzung) anbietet. Welche Anforderungen müssen wir erfüllen, wenn wir einen Auftrag im PEFC-zertifizierten Wald annehmen möchten?

Frage: Wir sind ein Baumschulunternehmen, das in Dienstleistung auch die Bestandesbegründung (Pflanzung) anbietet. Welche Anforderungen müssen wir erfüllen, wenn wir einen Auftrag im PEFC-zertifizierten Wald annehmen möchten?
Antwort: Der PEFC-Standard befasst sich mit der Herkunft und der Qualität von Pflanzen. Die Standardpunkte 4.6 und 4.7 regeln die Einhaltung der Herkunftsempfehlung und die Sicherstellung der Herkunft des Pflanzenmateriales durch ein von PEFC Deutschland anerkanntes Verfahren oder kontrollierte Lohnanzucht. Aktuell gibt es mit ZÜF und FFV zwei von PEFC anerkannte Verfahren.
Darüber hinaus regelt der PEFC-Standardpunkt 6.4 den Einsatz von Dienstleistern bzw. Lohnunternehmern. Alle Dienstleister, die Tätigkeiten der Waldarbeit (z.B. Pflanzung) erbringen, müssen ein von PEFC anerkanntes Forstunternehmerzertifikat vorweisen. Anerkannt ist in diesem Bereich auch das RAL-Gütezeichen. Wenn Sie sowohl die Pflanzen produzieren als auch die Dienstleistung „Pflanzung“ anbieten, müssen Sie beide oben genannten Punkte erfüllen.
Weitere Praxistipps zur PEFC-konformen Pflanzung:
Weitere Praxistipps zu diesem Thema finden Sie übrigens auch in unserer Praxishilfe Nr. 1 sowie in der folgenden PEFC-Videosprechstunde:
Foto: (c) Ina Maslok Fotografie