Frage der Woche: Aufarbeitung von Brennholz im Kommunalwald
Wir werden im Kommunalwald in Kürze wieder die jährliche Brennholzversteigerung durchführen. Die Aufarbeitung des Holzes erfolgt durch die Käufer. Wir werden in der Ausschreibung einen Motorsägenlehrgang fordern. Was müssen wir hierbei beachten?

Frage: Wir werden im Kommunalwald in Kürze wieder die jährliche Brennholzversteigerung durchführen. Die Aufarbeitung des Holzes erfolgt durch die Käufer. Wir werden in der Ausschreibung einen Motorsägenlehrgang fordern. Was müssen wir hierbei beachten?
Antwort: Der PEFC-Standard schreibt für private Selbstwerber einen qualifizierten Motorsägenlehrgang vor. Qualifiziert ist ein Lehrgang, wenn er den Selbstwerber zur Aufarbeitung von stehendem oder liegendem Holz befähigt und die Schulungsinhalte auf der Teilnahmebescheinigung ersichtlich sind. Die Schulungsinhalte sind im PEFC-Standard (Leitfaden 7) aufgeführt. Für bereits vor 2015 absolvierte Lehrgänge gilt ein Bestandsschutz.
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Zu diesem Thema haben wir ein "Merkblatt Brennholz" entwickelt, das sich insbesondere dem Kapitel 6 im PEFC-Standard widmet und eine kurze und prägnante Übersicht für eine konforme Brennholzaufarbeitung in PEFC-zertifizierten Wäldern liefert. Darüber hinaus enthält es wertvolle Tipps und Hinweise.
Konkret geht es dabei um folgende Punkte:
- Voraussetzungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Allgemeines Verhalten
- Geräte und Werkzeuge
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