Frage der Woche: Aufarbeitung von Brennholz im Kommunalwald

Unsere Gemeinde bietet Brennholz zur privaten Nutzung an. Welche Informationen und Dokumente müssen seitens der Gemeinde an Selbstwerber weitergegeben bzw. von diesen eingeholt werden?

Frage: Unsere Gemeinde bietet Brennholz zur privaten Nutzung an. Welche Informationen und Dokumente müssen seitens der Gemeinde an Selbstwerber weitergegeben bzw. von diesen eingeholt werden?

Antwort: Der PEFC-Standard schreibt für private Selbstwerber einen qualifizierten Motorsägenlehrgang vor. Qualifiziert ist ein Lehrgang, wenn er Selbstwerber zur Aufarbeitung von stehendem oder liegendem Holz befähigt und die Schulungsinhalte auf der Teilnahmebescheinigung ersichtlich sind. Die Schulungsinhalte sind im PEFC-Standard (Leitfaden 7) aufgeführt. Für bereits vor 2015 absolvierte Lehrgänge gilt ein Bestandsschutz.

Zu diesem Spezialthema haben wir für Waldbesitzende und Forstbetriebe die PEFC-Praxishilfe 04, "Private Brennholzwerber", entwickelt. Sie enthält wertvolle Tipps und Hinweise sowie eine „Erklärung zur privaten Brennholzwerbung“, die von Brennholzkundinnen und -kunden ausgefüllt werden kann. Diese kann dann direkt beim Forstbetrieb verbleiben – dadurch stellt dieser sicher, dass private Brennholzwerber alle vom PEFC-Standard geforderten Auskünfte über qualifizierte Motorsägenlehrgänge u.ä. abgegeben haben.

Die Formularvordrucke in dieser PEFC-Praxishilfen sind auch zusätzlich als digitale Kopiervorlage erhältlich, damit sie in größerer Zahl eingesetzt werden können.

Die gedruckten Ausgaben der PEFC-Praxishilfen können bei der PEFC-Geschäftsstelle über das PEFC-Bestellformular kostenfrei in gewünschter Stückzahl bestellt werden.

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