Frage der Woche: Benötigen Holzvermarktungsorganisationen (HVO) ein eigenes PEFC-Zertifikat?

Vergleichbar mit der Holzvermarktung über eine FBG kann auch eine Holzvermarktungsorganisation von einem PEFC-zertifizierten Waldbesitzer oder forstlichem Zusammenschluss beauftragt werden. Welche Regeln gelten hier?

Frage: Benötigen Holzvermarktungsorganisationen (HVO) ein eigenes PEFC-Zertifikat?

Antwort: Vergleichbar mit der Holzvermarktung über eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) kann auch eine Holzvermarktungsorganisation von einem PEFC-zertifizierten Waldbesitzer oder forstlichem Zusammenschluss beauftragt werden. Vermarktet diese die Holzmengen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, so benötigt sie kein eigenes Zertifikat. Die HVO muss aber sicherstellen, dass

  • Holz aus PEFC-zertifizierten Wäldern und nicht-zertifiziertes Holz getrennt vermarktet werden.
  • die Holzmengen auf den Dokumenten eindeutig den PEFC-zertifizierten Auftraggebern zuzuordnen sind.
  • den Holzabnehmern die PEFC-Teilnahmeurkunden des Waldbesitzers / der FBG zur Verfügung gestellt werden.
  • zertifizierte Mengen auf Rechnung / Holzlisten mit der Deklaration „100% PEFC-zertifiziert“ unter Nennung der PEFC-Zertifikatsnummer gekennzeichnet werden.

Tritt die HVO selbst als Verkäufer auf, benötigt sie ein eigenes PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat, um Holz als „PEFC-zertifiziert“ verkaufen zu können. Darüber hinaus ist bei der Abwicklung von Holzgeschäften im Gutschriftverfahren eine PEFC-CoC-Zertifizierung der HVO unumgänglich.

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Geschäftsführer