Frage der Woche: Benötigen Holzvermarktungsorganisationen (HVO) ein eigenes PEFC-Zertifikat?
Vergleichbar mit der Holzvermarktung über eine FBG kann auch eine Holzvermarktungsorganisation von PEFC-zertifizierten Waldbesitzenden oder einem forstlichem Zusammenschluss beauftragt werden. Welche Regeln gelten hier?

Frage: Benötigen Holzvermarktungsorganisationen (HVO) ein eigenes PEFC-Zertifikat?
Antwort: Vergleichbar mit der Holzvermarktung über eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) kann auch eine Holzvermarktungsorganisation von PEFC-zertifizierten Waldbesitzenden oder einem forstlichem Zusammenschluss beauftragt werden. Vermarktet diese die Holzmengen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, so benötigt sie kein eigenes Zertifikat. Die HVO muss aber sicherstellen, dass
- Holz aus PEFC-zertifizierten Wäldern und nicht-zertifiziertes Holz getrennt vermarktet werden.
- die Holzmengen auf den Dokumenten eindeutig den PEFC-zertifizierten Auftraggebern zuzuordnen sind.
- den Holzabnehmern die PEFC-Teilnahmeurkunden des Waldbesitzers / der FBG zur Verfügung gestellt werden.
- zertifizierte Mengen auf Rechnung / Holzlisten mit der Deklaration „100% PEFC-zertifiziert“ unter Nennung der PEFC-Zertifikatsnummer gekennzeichnet werden.
Tritt die HVO selbst als Verkäufer auf, benötigt sie ein eigenes PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat, um Holz als „PEFC-zertifiziert“ verkaufen zu können. Darüber hinaus ist bei der Abwicklung von Holzgeschäften im Gutschriftverfahren eine PEFC-CoC-Zertifizierung der HVO unumgänglich.
Veröffentlicht am: 09. Dezember 2024