Frage der Woche: Bio-Öl bei privaten Selbstwerbern?
Zählen private Selbstwerber zur "Waldarbeit"? Und gelten für sie die gleichen PEFC-Vorschriften bezüglich der Nutzung von Bio-Öl?
Frage: Zählen die Tätigkeiten von privaten Selbstwerbern zur in den PEFC-Waldstandards definierten "Waldarbeit"? Und gelten für Selbstwerber somit die gleichen PEFC-Vorschriften bezüglich der Nutzung von Bio-Öl wie für die im PEFC-Standardpunkt 5.5 aufgeführten Tätigkeiten der „Waldarbeit“?
Antwort: Bitte beachten Sie zunächst folgenden Hintergrund zur Fragestellung: Im PEFC-Standardpunkt 5.5 werden besondere Anforderungen an den Schutz von Wasser und Boden bei der Waldarbeit definiert. Er sieht vor, dass bei der Waldarbeit biologisch schnell abbaubare Kettenöle und Hydraulikflüssigkeiten verwendet werden sollen.
Unter Ausführung a) des Standardpunkts 5.5 wird weiterhin definiert, dass der Begriff „Waldarbeit“ die Tätigkeiten Holzernte, Rückearbeiten, Waldpflege und Pflanzung umfasst. Auch private Brennholzselbstwerber werden generell vom PEFC-Waldstandard erfasst, ihre Tätigkeiten fallen daher unter den Begriff „Waldarbeit“.
Damit gilt generell:
- PEFC-Standardpunkt 5.5: Private Selbstwerber sollen die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenölen nachweisen (per Selbsterklärung).
- PEFC-Standardpunkt 6.6: Für handgeführte Arbeitsgeräte mit Verbrennungsmotor werden Sonderkraftstoffe verwendet. Private Selbstwerber weisen die Verwendung von Sonderkraftstoffen nach (per Selbsterklärung).
Es existiert aber folgende Ausnahmesituation: Ein privater Selbstwerber erwirbt bereits an die Waldstraße gerücktes Holz und transportiert dies mit seinem eigenen Schlepper ab. In diesem Falle würde sich der Vorgang bereits im Bereich der PEFC-Produktkettenzertifizierung (Chain-of-Custody; CoC) abspielen, da die „Waldarbeit“ mit Bereitstellung des Holzes an der Waldstraße endet. Abgesehen von dieser Ausnahmesituation müssen, wie oben geschildert, schnell abbaubare Kettenöle und Sonderkraftstoff eingesetzt werden.
Weitere Informationen sowie hilfreiche Formularvorlagen bietet auch die PEFC-Praxishilfe 04 "Private Brennholzselbstwerber".


