Frage der Woche: Deklaration von PEFC-zertifiziertem Holz auf Lieferscheinen und/oder Rechnungen von Waldbesitzenden und forstlichen Zusammenschlüssen
Wie lautet die korrekte Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material auf Dokumenten wie Lieferscheinen oder Rechnungen?
Update vom 04.02.2022: Korrekte Claim-Nutzung und Übersetzungen der Claims zur Deklaration
PEFC International stellt im folgenden Dokument eine Auflistung der korrekten (akzeptierten) Claims zur Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material zur Verfügung. Neben den englischen Original-Claims finden Sie hier auch die passende Claim-Übersetzung für den deutschsprachigen Raum sowie für 17 weitere Sprachen:
Fragen:
1. Wie müssen Waldbesitzende die Deklaration an ihre Abnehmer weitergeben?
2. Wie müssen Forstbetriebsgemeinschaften / Waldbesitzerverbände die Ausweisung gestalten, wenn diese nicht allein das Holz im Namen der zugehörigen Waldbesitzenden verkaufen, sondern Holz in eigenem Namen und auf eigene Rechnung („Eigenhandel“) vertreiben?
Antwort 1:
PEFC-zertifizierte Waldbesitzende weisen den Zertifizierungsstatus ihres Holzes mit ihrer PEFC-Urkunde nach. Dieses Dokument ist geeignet, um die Teilnahme an der regionalen Zertifizierung zu belegen. Der Nachweis erfolgt wie im CoC-Bereich auf den Holzlisten bzw. Rechnungen. Obwohl bei der Waldzertifizierung in der Regel immer ein Prozentsatz von 100 % erreicht wird, soll auch hier die Deklaration unter Angabe des Prozentsatzes erfolgen. Zusätzlich ist ein Verweis auf die Zertifikatsnummer der jeweiligen PEFC-Region notwendig. Eine korrekte Kennzeichnung kann z. B. wie folgt aussehen:
„100 % PEFC-zertifiziert, PEFC-Zertifikatsnummer"
Eine detaillierte Beschreibung, wie die korrekte Deklaration für PEFC-zertifizierte Waldbesitzende auf den Begleitdokumenten aufgeführt wird, ist in den PEFC-Waldstandards unter Anlage 5 hinterlegt:
Antwort 2:
Wenn eine Forstbetriebsgemeinschaft oder eine Waldbesitzervereinigung das Holz nicht im Namen und Auftrag der zugehörigen Waldbesitzenden, sondern als eigenständige Vermarktungsorganisation verkauft, wird ein eigenes Produktkettenzertifikat benötigt. Die „Vermarktungsorganisation“ der FBG / der WBV ist damit das erste Glied in der PEFC-Produktkette, sofern sie es mit einer PEFC-Deklaration an ihre Abnehmer verkaufen möchte. Damit gelten für genau jene FBGen / WBVen die folgenden genannten Regeln zur Deklaration:
Gemäß dem PEFC-CoC-Standard muss Betriebe die Deklaration
„X % PEFC-zertifiziert“
oder die zulässige Abkürzung
„X % PEFC“
(ohne das Wort „zertifiziert“) verwenden. Zusätzlich ist auf den Dokumenten ein Verweis auf die Zertifikatsnummer der Zertifizierungsstelle aufzuführen. Dies kann beispielsweise so aussehen:
„80 % PEFC-zertifiziert, COC-Zertifikat (PEFC-COC/XXXXXX)”
Wichtig ist, dass die Deklaration „PEFC-zertifiziert“ immer in Verbindung mit einer Prozentangabe erfolgt, denn in der Rohstoffbilanz des Kunden kann nur geliefertes zertifiziertes Material akzeptiert werden, wenn die Prozentangabe vom Lieferanten ausgewiesen worden ist.
Eine detaillierte Erläuterung mit Abbildung eines Musterdokuments (Lieferschein) mit korrekter PEFC-Deklaration finden Sie auch auf der Doppelseite 18/19 in unserer Chain-of-Custody-Broschüre:


