Frage der Woche: Gibt es bei den PEFC-Standards eine Flächengrenze für Kahlschläge?
Was sagt der PEFC-Standard?

Frage: Gibt es bei den PEFC-Standards eine Flächengrenze für Kahlschläge?
Antwort: Gemäß PEFC-Standard 4.10 bezieht sich die in den PEFC-Waldstandards angewandte Kahlschlagdefinition nicht auf einen Schwellenwert der Flächengröße, sondern auf die entstehenden mikroklimatischen Auswirkungen für die entblößte Fläche: „Kahlschläge sind flächige Nutzungen in Beständen ohne Verjüngung, die auf der Fläche zu Freilandklima führen.“ Hiervon unberührt bleiben die Kahlschlagsverbote, die sich aus den Regelungen der jeweiligen Landesforstgesetze ergeben.
Wichtiger Hinweis für Teilnehmende am Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement", die zusätzlich über das PEFC-Fördermodul zertifiziert sind:
Die oben ausgeführte Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Waldbewirtschaftung im Rahmen der "normalen" PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Kriterien des Bundesförderprogramms "Klimaangepasstes Waldmanagement" können ggf. andere Regelungen vorsehen - bitte informieren Sie sich entsprechend auf unseren Spezialseiten zum PEFC-Fördermodul.