Frage der Woche: Grundsätzliche Fragen zur Forsteinrichtung

Was ist bei der Forsteinrichtung bezüglich des PEFC-Standards zu beachten? Wie lange darf eine Forsteinrichtung beispielsweise zurückliegen und wer darf sie durchführen?

Frage: Was ist bei der Forsteinrichtung bezüglich des PEFC-Standards zu beachten? Wie lange darf eine Forsteinrichtung beispielsweise zurückliegen und wer darf sie durchführen?

Antwort: Die Frage nach der Forsteinrichtung wird von Punkt 1.1 des PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung addressiert: Bewirtschaftungspläne, die der Betriebsgröße und Betriebsintensität entsprechen, werden erstellt. Sie berücksichtigen ökologische, ökonomische und soziale Ziele im Sinne von PEFC. Die Waldbewirtschaftung orientiert sich an den Bewirtschaftungsplänen und stellt langfristig einen zielorientierten Ausgleich zwischen Holznutzung und Holzzuwachs sicher (siehe auch Leitfaden 1).

Der Leitfaden wiederum legt fest, dass ab einer Betriebsgröße von 100 ha Forsteinrichtungswerke erstellt werden bzw. Bewirtschaftungskonzepte mit verschiedenen Mindestangaben (siehe Leitfaden 1) vorhanden sein müssen. Üblicherweise werden Forsteinrichtungen für einen Zeitraum von 10 Jahren erstellt. Der Standard legt nicht fest, wer diese durchführen soll aber es muss natürlich eine forstlich ausreichend qualifizierte Person sein. Am Besten wenden Sie sich an Ihr Forstamt und stellen eine Anfrage, ob es in Ihrer Region einen oder mehrere Forsteinrichter / Dienstleistungsunternehmen gibt.

Frage: Für welche Betrachtungseinheit gelten die im Leitfaden genannten 100 ha? Forstbetriebsgemeinschaften liegen in der Regel ja über der Fläche von 100 ha, während der einzelne Waldbesitzer als Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft oftmals nur wenige Hektar Wald besitzt.

Antwort: Die Betrachtungseinheit im Sinne des PEFC-Standards ist der einzelne Waldbesitzer - somit muss kein Einrichtungswerk für die gesamte Forstbetriebsgemeinschaft vorliegen.

Ursprüngliche Veröffentlichung: 26.04.2019

 

 

Catrin Fetz Sie haben eine Frage?
Sie haben eine Frage?
Catrin Fetz
Catrin Fetz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit