Frage der Woche: Kontrolle von qualifizierten Motorsägenlehrgängen bei Selbstwerbern
Die Einschlagsaison beginnt in Kürze. Wie können private Selbstwerber ihre Qualifikation darlegen und wie müssen zertifizierte Waldbesitzende dies prüfen?

Frage: Die Einschlagsaison beginnt in Kürze. Wie können private Selbstwerber ihre Qualifikation darlegen und wie müssen zertifizierte Waldbesitzer dies prüfen?
Antwort: Der PEFC Standard 6.2 fordert von privaten Selbstwerbern die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang. Als Nachweis des absolvierten Lehrganges dient eine entsprechende Teilnahmeurkunde, aus der die notwendigen Schulungsinhalte hervorgehen. Die erforderlichen Schulungsinhalte sind im PEFC-Waldstandard im Leitfaden 7 aufgeführt.
Der PEFC-Waldstandard fordert von zertifizierten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern nicht explizit das Vorhalten einer Kopie der Teilnahmebescheinigung. Dies könnte gleichwohl eine mögliche Variante sein. Wichtig ist, dass Waldbesitzende sich die Teilnahmebescheinigung inklusive der Schulungsinhalte vorlegen lassen bzw. diese einsehen und dies entsprechend dokumentieren.
Weitere Praxistipps zum PEFC-konformen Umgang mit Selbstwerbern:
Weitere Praxistipps zu diesem Thema finden Sie übrigens auch in unserer Praxishilfe Nr. 4 sowie in der folgenden PEFC-Videosprechstunde: