Frage der Woche: Mit dem Schlepper in den Wald?

Darauf sollten Sie bei Rückearbeiten mit dem Traktor im Wald achten

Frage: Ich bewirtschafte einen Betrieb mit Land- und Forstwirtschaft – seit einiger Zeit gemeinsam mit unserem Sohn. Künftig möchten wir unser Holz wieder selber rücken. Worauf müssen wir achten, um bei den Rückearbeiten mit dem Traktor nicht gegen die PEFC-Zertifizierung zu verstoßen?

Ihr Vorhaben, das Holz aus Ihrem Wald künftig selbst zu rücken, berührt im Besonderen vier Anforderungen des PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung in seiner aktuellen Version von 2020:

1. Durch Kriterium 2.5 im PEFC-Waldstandard (www.pefc.de/waldstandard) ist geregelt, dass ein flächiges Befahren grundsätzlich zu unterlassen ist. Ausnahmen für ein flächiges Befahren ließen sich ausschließlich für Tätigkeiten außerhalb von Holzernte- und Rückearbeiten formulieren und wären auf das unbedingt erforderliche Ausmaß begrenzt. Da in der Frage jedoch explizit auf Rückearbeiten Bezug genommen wird, kann kein Gebrauch von dieser Ausnahmeregelung gemacht werden. Der Schlepper darf sich somit ausschließlich auf dem dauerhaft anzulegenden Feinerschließungsnetz mit Rückegassenabständen von grundsätzlich mindestens 20 Metern über die Fläche bewegen.

2. Kriterium 2.6 weist darauf hin, dass die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Rückegassen als Widerlager für Fahrzeuge sicherzustellen ist. Eine Gleisbildung soll möglichst vermieden werden.

Detaillierte Anregungen, durch welche Maßnahmen ein wirksamer Bodenschutz bei der Waldbewirtschaftung erreicht werden kann, liefert auch der Leitfaden 3 zum PEFC-Standard. Betont sei jedoch, dass es sich bei den Leitfäden des PEFC-Standards nicht um einen verpflichtend umzusetzenden Teil des Regelwerkes, sondern um ergänzende Erläuterungen zur praktischen Umsetzung handelt.

3. Gemäß Kriterium 2.7 müssen bei Holzerntemaßnahmen Schäden am verbleibenden Bestand, an der Verjüngung und am Boden durch pflegliche Waldarbeit weitestgehend vermieden werden. So dürfen bei Hiebsmaßnahmen am verbleibenden Bestand Fällungs- und Rückeschäden nur bei maximal 10 % der Stammzahl auftreten. Außerdem ist auf eine entsprechende Schlagordnung und eine Schonung der Verjüngung zu achten.

4. Zum Schutz von Wasser und Boden sieht Standard 5.5 bei der Waldarbeit die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenölen und Hydraulikflüssigkeiten vor. Dabei umfasst der Begriff „Waldarbeit“ die Tätigkeiten Holzernte, Rückearbeiten, Waldpflege und Pflanzung.

PEFC-zertifizierte Waldbesitzende, die mit Forstmaschinen oder forstlichen Anbaugeräten im eigenen Wald arbeiten, haben sich verpflichtet, diese Maschinen nur mit biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten zu befüllen. Eine Ausnahme hiervon gilt lediglich, wenn landwirtschaftliche Zugmaschinen ohne von dieser Zugmaschine hydraulisch angetriebene Anbaugeräte eingesetzt werden.

Biologisch schnell abbaubar sind solche Hydraulikflüssigkeiten, die mit einem Umweltzeichen gekennzeichnet sind oder mindestens die Kriterien des EU-Umweltzeichens erfüllen (DIN ISO 15380 und OECD 301). Der Einsatz von Maschinen, die mit einem PAO-Öl befüllt sind, ist möglich, wenn diese Maschinen bereits vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurden und dabei mit einem PAO-Öl befüllt wurden.

Denken Sie am besten auch gleich an die Dokumentation, wenn Sie für das PEFC-Kontrollaudit der unabhängigen Zertifizierungsstellen ausgewählt werden: Der Einsatz von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten ist durch einen Beschaffungsnachweis oder – bei Neumaschinen – durch die Betriebsanleitung oder durch andere geeignete Nachweise (z.B. Ölanalyse) zu belegen. Dieser Beleg ist, ebenso an Bord der Maschine mitzuführen, wie ein Notfall-Set für Ölhavarien mit einer ausreichenden Auffangkapazität.

Weitere Praxistipps zur PEFC-konformen Holzernte können Sie übrigens auch in unseren Videosprechstunden Nr. 2 und Nr. 4 unter www.youtube.com erfahren.

Dirk Teegelbekkers Sie haben eine Frage?
Sie haben eine Frage?
Dirk Teegelbekkers
Dirk Teegelbekkers
Geschäftsführer