Frage der Woche: Muss ich als Waldbesitzer die Verlängerung der PEFC-Teilnahmeurkunde vor Ablauf beantragen?

Was passiert, wenn die Gültigkeit der PEFC-Urkunde ausläuft?

Frage: Muss ich als Waldbesitzer die Verlängerung der PEFC-Teilnahmeurkunde vor Ablauf beantragen?

Antwort:  Die den Waldbesitzern und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vorliegenden PEFC-Teilnahmeurkunden basieren auf dem Regionalzertifikat des jeweiligen Bundeslandes. Alle 5 Jahre werden die Regionalzertifikate im Rahmen eines Revisionsprozesses um weitere 5 Jahre verlängert. Sobald die zuständige Zertifizierungsstelle das neue Zertifikat ausgestellt und an PEFC Deutschland bzw. der zuständigen Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe übermittelt hat, können die Teilnahmeurkunden aktualisiert und an die Waldbesitzer übermittelt werden.
Es ist kein Antrag der Waldbesitzer oder zuständigen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse für die Urkundenverlängerung notwendig.

Die aktualisierten Urkunden werden etwa zwei Wochen vor Ablauf postalisch übermittelt. Bitte wenden Sie sich an die PEFC-Geschäftsstelle, sofern Ihnen bei Ablauf kein erneuertes Dokument vorliegt.

Neue PEFC-Registriernummern

Im Rahmen einer Überarbeitung der internen Prozesse werden zur Vereinfachung des PEFC-Systems die bestehenden 19-stelligen Registriernummern auf ein kürzeres Format umgestellt:

Die Codierung lautet dann: PEFC/04-21-RRXXXX

RR ist der Platzhalter für den Regionencode:

01 = Thüringen
02 = Baden-Württemberg
03 = Bayern
04 = Niedersachsen
05 = Rheinland-Pfalz
06 = Hessen
08 = Brandenburg
09 = Sachsen
10 = NRW
11 = Sachsen-Anhalt
12 = Mecklenburg-Vorpommern
13 = Saarland
14 = Schleswig-Holstein und Hansestadt Hamburg

XX ist der Platzhalter für die individuelle Zuordnung zum Waldbesitzer bzw. Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.

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Geschäftsführer