Frage der Woche: Sind Hydrogele oder ähnliche Stoffe zur "Wasserhaltung" unter dem PEFC-Standard erlaubt?
Gibt es bereits Hinweise auf die Anwendbarkeit solcher Stoffe und sind diese Stoffe konform mit den PEFC-Vorgaben?
Frage: In manchen forstlichen Zusammenschlüssen berichten Waldbesitzende über den positiven Einsatz von Hydrogel, andere Betroffene fragen nach der Möglichkeit der "Wasserhaltung" mit solchen Stoffen (Retentis, Witasek Wasserspeichergranulat, „Superabsorber“ etc.) an. Gibt es seitens der Landesforstanstalten oder von PEFC bereits Hinweise auf die Anwendbarkeit solcher Stoffe und sind diese Stoffe konform mit den PEFC-Vorgaben?
Antwort: Bezüglich des Einsatzes von Hydrogelen bzw. Wasserspeichergranulaten (z. B. Retentis, Witasek Wasserspeichergranulat, „Superabsorber“ etc.) ist insbesondere PEFC-Standard 2.4 zu beachten.
Für die Anwendung gilt grundsätzlich folgende Vorgehensweise:
- Zunächst ist zu prüfen, ob das jeweilige Produkt bzw. der Wirkstoff laut zuständigem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Verkehr gebracht werden darf. Ist dies der Fall, bestehen aus Sicht der PEFC-Anforderung 2.4 grundsätzlich keine Einwände gegen die Anwendung. Ist keine entsprechende Inverkehrbringung zugelassen, sollte der Einsatz im Wald nicht erfolgen.
- Darüber hinaus ist PEFC-Standardpunkt 2.8 zu beachten. Danach soll zum Schutz des Waldökosystems vor Kunststoffrückständen der Einsatz von Produkten aus erdölbasierten Materialien (hier: „Mikroplastik“) vermieden werden.
Eine generelle Empfehlung für den Einsatz von Hydrogelen oder Wasserspeichergranulaten seitens PEFC besteht derzeit nicht. Entscheidend ist daher die Prüfung des konkreten Produktes hinsichtlich seiner Inhaltsstoffe.
Bei Unsicherheit sollte vor der Anwendung geprüft werden, ob für das jeweilige Produkt eine entsprechende Freigabe durch das BVL vorliegt und ob das Produkt die Anforderungen des PEFC-Standards, insbesondere hinsichtlich Mikroplastik, erfüllt.
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