Frage der Woche: Subunternehmertätigkeit in der Chain-of-Custody

Ist bei einem Forstunternehmer, der auch Rundholzhändler ist und der das Holz selbst einschlägt, es aber von einem Subunternehmer rücken und poltern lässt, der Subunternehmer im Sinne der PEFC-CoC zu unterweisen?

Frage: Ist bei einem Forstunternehmer, der auch Rundholzhändler ist und der das Holz selbst einschlägt - es aber von einem Subunternehmer rücken und poltern lässt - der Subunternehmer im Sinne der PEFC-Chain-of-Custody zu unterweisen? Er sollte ja darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass es PEFC-zertifiziertes und nicht-zertifiziertes Material gibt und dies beim Poltern entsprechend gekennzeichnet werden muss.

Anwort: Bei diesem konkreten Beispiel wäre der Subunternehmer im Sinne der PEFC-Chain-of-Custody zu unterweisen und es muss auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Forstunternehmer / Rundholzhändler und dem Subunternehmer getroffen werden (gemäß Standardpunkt 4.9 "Outsourcing" im PEFC-Chain-of-Custody-Standard):

4.9.1 Die Organisation kann Tätigkeiten, die unter seine PEFC-CoC fallen, an ein anderes Unternehmen auslagern.

4.9.2 Während aller Phasen des Outsourcings soll die Organisation dafür verantwortlich sein, dass alle ausgelagerten Tätigkeiten den Anforderungen dieses Standards entsprechen, einschließlich der Anforderungen an das Managementsystem. Die Organisation soll eine schriftliche Vereinbarung mit allen Unternehmen haben, an die Tätigkeiten ausgelagert wurden, um sicherzustellen, dass:

a) das Material/die Produkte, die unter die PEFC-CoC der Organisation fallen, physisch von anderem Material oder Produkten getrennt sind,

b) die Organisation Zugang zu den Standorten des Unternehmens hat, um interne und externe Audits der ausgelagerten Tätigkeiten im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Standards durchzuführen.

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Referat Wald- und Produktkettenzertifizierung