Frage der Woche: Überprüfbarkeit der Herkunft von Saat- und Pflanzengut

PEFC fordert den Einsatz von Saat- und Pflanzgut aus überprüfbaren Herkünften. Wie kann die Überprüfbarkeit gewährleistet werden? Welche Nachweise sind bei der Beschaffung von Pflanzgut notwendig?

Frage: PEFC fordert den Einsatz von Saat- und Pflanzgut aus überprüfbaren Herkünften. Wie kann die Überprüfbarkeit gewährleistet werden? Welche Nachweise sind bei der Beschaffung von Pflanzgut notwendig?

Die Überprüfbarkeit der Herkünfte bzw. die Identität des Pflanzguts wird durch zwei von PEFC Deutschland anerkannte Verfahren sichergestellt: ZÜF oder FFV. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Herkunft durch kontrollierte Lohnanzucht sicherzustellen. Der konkrete Nachweis der Baumschule erfolgt ebenfalls durch ein gültiges Zertifikat von ZÜF oder FFV und die Deklaration des entsprechenden Pflanzgutes als zertifizierte Pflanzen mit einem Bezug auf das entsprechende Zertifikat auf den Begleitdokumenten (Lieferschein / Rechnung).

PEFC-Videosprechstunde zum Thema "Pflanzenbeschaffung/Forstpflanzen mit Herkunftsnachweis"

Zu diesem Thema haben wir auch eine Videosprechstunde durchgeführt - hier können Sie das Video mit weiteren Empfehlungen und einem Expertenbeitrag von Gerhard Wezel / ZüF ansehen:

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Geschäftsführer