Frage der Woche: Was wird unter einem „LVWZ“ verstanden?

Warum die Abkürzung "LVWZ" im Bereich Logoverwendung bei Chain-of-Custody-Unternehmen eine Rolle spielt

Frage: Was wird unter einem „LVWZ“ verstanden?

Antwort: Die Abkürzung „LVWZ“ steht für „Lizenzvereinbarung Warenzeichen“. Darunter wird die Vereinbarung eines zertifizierten Betriebes, der das PEFC-Logo (Warenzeichen) auf Produkten oder in der Außendarstellung nutzen möchte, mit PEFC Deutschland e.V. verstanden. Dieses früher auch als „Logonutzungsvertrag“ bezeichnete Dokument wird von PEFC Deutschland bereitgestellt und ist für alle nach der PEFC-Chain-of-Custody zertifizierten Betriebe obligatorisch zu unterschreiben und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an [email protected] oder [email protected] zurückzusenden. 

Detaillierte Informationen dazu, wie das PEFC-Warenzeichen dann genutzt werden kann und wie sich Betriebe im PEFC-Logogenerator registrieren können, stellen wir unter https://www.pefc.de/unternehmen/logonutzung/ bereit.

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Referat Produktkettenzertifizierung