Frage der Woche: Welche Dokumente können als geeignete Begleitdokumente angesehen werden, um PEFC-zertifiziertes Material ordnungsgemäß zu deklarieren?
Sind lediglich Rechnung oder Lieferschein als Begleitdokumente zur ordnungsgemäßen Identifikation und Verifikation der Materialkategorie des beschafften Materials anzuerkennen?
Frage: Welche Dokumente können als geeignete Begleitdokumente angesehen werden, um PEFC-zertifiziertes Material ordnungsgemäß zu deklarieren? Sind lediglich Rechnungen oder Lieferscheine als Begleitdokumente zur ordnungsgemäßen Identifikation und Verifikation der Materialkategorie des beschafften Materials anzuerkennen?
Antwort: Diese Frage bezieht sich auf den PEFC-Chain-of-Custody-Standard "Produktkettennachweis von Holzprodukten - Anforderungen" (PEFC ST 2002:2020), Kap. 5.1, Anmerkung 2: "Ein Beispiel für Lieferdokumente sind eine Rechnung oder ein Lieferschein, welche die erforderlichen Informationen beinhalten." Außer Lieferscheinen und Rechnungen können auch weitere Arten von Dokumenten zulässig sein, beispielsweise Gutschriften. Voraussetzung für jedes Dokument ist die Erfüllung aller geforderten Vorgaben, die in Standardpunkt 5 "Identifizierung der Eingänge und Deklaration der Ausgänge" erläutert werden.
Bitte beachten Sie dazu auch die Details der "Frage der Woche: Korrekte Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material auf Rechnungen und Lieferdokumenten".


