Frage der Woche: Welche Waldfläche muss ich zur Abrechnung melden?
Zum Jahresende und im Vorfeld der nächsten PEFC-Rechnung würde ich gerne die aktuelle Waldfläche melden. Welcher Werte sind hier auschlaggebend? Die Holzbodenfläche oder die Nichtholzbodenfläche?

Frage: Zum Jahresende und im Vorfeld der nächsten PEFC-Rechnung würde ich gerne die aktuelle Waldfläche melden. Welcher Werte sind hier auschlaggebend? Die Holzbodenfläche oder die Nichtholzbodenfläche?
Antwort: Die PEFC-Standards sind auf der gesamten Waldfläche umzusetzen (Holzboden und Nichtholzbodenfläche > siehe Geltungsbereich der PEFC-Standards). Die Grundlage für die Selbstverpflichtungserklärung / Rechnungsstellung ist jedoch die Holzbodenfläche.
Weitere Informationen zu den Kosten der PEFC-Zertifizierung sowie zur Rechnungsstellung finden Sie auf unsere Seite "Kosten der PEFC-Waldzertifizierung".
Für forstliche Zusammenschlüsse gilt: Jährlich zum 30.11. müssen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse die Gesamtwaldfläche sowie die Gesamtzahl der teilnehmenden Mitglieder, jeweils differenziert nach Kommunal- und Privatwald, an die PEFC-Geschäftsstelle melden. Sie können dazu dieses Formular nutzen und an [email protected] zurückschicken.