PEFC-EUDR-Online-Seminar: Einführung in die neue EU-Verordnung zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung

Jetzt anmelden zum PEFC-EUDR-Seminar am 20. April!

PEFC International wird am 20. April ein Online-Seminar zur neuen EU-Verordnung zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung (EUDR) veranstalten. Im Seminar wird erläutert, wie  PEFC mit der neuen Verordnung übereinstimmt und wie Unternehmen von der PEFC-Zertifizierung profitieren können, insbesondere wenn sie eine Sorgfaltserklärung einreichen möchten.

Das Online-Seminar findet zweimal statt (10:00 Uhr und 15:00 Uhr), um sicherzustellen, dass alle Interessierten unabhängig von ihrer Zeitzone teilnehmen können. Eine Live-Fragerunde wird nach beiden Seminaren stattfinden. Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos und wird in englischer Sprache abgehalten.

Die Anmeldung findet über die Webseite von PEFC International statt.

Themenschwerpunkte

• Einführung in die Ziele der EUDR und ihre Auswirkungen

• Berührungspunkte von EUDR und PEFC

• Beispiele, wie Unternehmen von einer PEFC-Zertifizierung im Sorgfaltspflichtverfahren profitieren können

• Frage- und Diskussionsrunde

 

Was ist die EU-Verordnung gegen Entwaldung?

Die neue EU-Verordnung zur Entwaldung soll verhindern, dass bestimmte Waren, wie auch Holz und Kautschuk, die in der EU in Verkehr gebracht werden, zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Die Verordnung wird voraussichtlich im Mai/Juni 2023 in der gesamten EU in Kraft treten und Unternehmen sind verpflichtet, eine verbindliche Sorgfaltserklärung vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Waren „entwaldungsfrei“ und legal sind. Eine freiwillige PEFC-Zertifizierung kann bei diesem Prozess unterstützend eingesetzt werden. Im Seminar werden Beispiele für dieses Vorgehen erläutert.

Die neuen Vorschriften werden erhebliche globale Auswirkungen haben und den Verkauf von Produkten, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt oder deren Ausfuhr aus der EU im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften unterbinden. Unternehmen haben 18 Monate Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen, Kleinst- und Kleinunternehmen sechs Monate mehr.

Mehr zur neuen Verordnung hier.

Catrin Fetz Sie haben eine Frage?
Sie haben eine Frage?
Catrin Fetz
Catrin Fetz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit