PEFC Deutschland passt Gebühren für Waldzertifizierung an

Neue PEFC-Gebührenstruktur macht Teilnahme über forstliche Zusammenschlüsse für Waldbesitzende attraktiver

Stuttgart, 31.08.2022. Der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat, das Entscheidungsgremium von PEFC Deutschland, beschloss am 18.07.2022 im Rahmen seiner 53. Sitzung in München Änderungen an der PEFC-Gebührenordnung (PEFC D 4003). Die Anpassungen, die am 01.09.2022 in Kraft treten, führen zu einer Vereinfachung der Modalitäten, da die Gebührenhöhe nicht mehr von der Waldbesitzgröße abhängt.

Für alle PEFC-zertifizierten Betriebe gilt nun ein flächenunabhängiger Sockelbeitrag in Höhe von 10 € pro Jahr. Die Flächengebühr von 0,18 € pro Hektar Holzboden bleibt bestehen und wird auf Betriebe unter 25 Hektar ausgedehnt. Für forstliche Zusammen­schlüsse, die an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen möchten, gelten die gleichen Werte: auf einen Sockel von 10 € pro Jahr pro Zusammenschluss kommt eine Flächengebühr von 0,18 € pro Hektar. Diese Gebührenanpassung steigert die Attraktivität einer PEFC-Zertifizierung über eine Teilnahme an forstlichen Zusammenschlüssen.

  PEFC-Gebühren alt (27.06.2021) PEFC-Gebühren
neu (ab 01.09.2022)
Forstbetriebe / Zusammenschlüsse
≤ 25 ha
jährlich 5 € pro Betrieb / Zusammenschluss Sockelbetrag: jährlich 10 € pro Betrieb / Zusammenschluss
sowie
Flächengebühr: jährlich 0,18 € pro Hektar
Forstbetriebe / Zusammenschlüsse
> 25 ha
jährlich 0,18 € pro Hektar

 

Zwecks höherer Effizienz beim Kundenmanagement wurde eine Umstellung auf eine jährliche Rechnungs­stellung für alle Betriebe verabschiedet. Bisher erfolgte eine jährliche Rechnungsstellung nur für Betriebsgrößen von über 100 Hektar, Betriebe unter 100 Hektar erhielten eine 5-Jahresrechnung. Bei gleichbleibenden Betriebsverhältnissen behalten die derzeit aktuell gültigen 5-Jahresrechnungen ihre Gültigkeit für den ausgewiesenen Leistungszeitraum, erst danach erfolgt eine Umstellung auf die neuen Gebühren- und Zahlungsmodalitäten.

Die Änderungen an der Gebührenordnung wurden am 18.07.2022 vom Deutschen Forst-Zertifizierungsrat, dem Entscheidungsgremium von PEFC Deutschland, im Rahmen seiner 53. Sitzung in München beschlossen.

Die neu gültige Gebührenordnung kann unter www.pefc.de/gebuehrenordnung2022 eingesehen werden.

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Catrin Fetz
Catrin Fetz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit