PEFC-Generalversammlung stimmt für neue PEFC-RED III-Standards

Das Upgrade der PEFC-Standards von RED II auf RED III wurde am 8. Mai 2025 von der PEFC-Generalversammlung verabschiedet

Mit Verabschiedung der neuen Standards durch das höchste PEFC-Entscheidungsgremium gewinnt das PEFC-Zertifizierungssystem weiter an Bedeutung. Das RED III-Upgrade war bereits im April 2025 von der Europäischen Kommission positiv bewertet worden. Schon mit der Umsetzung des PEFC-RED II-Standards konnten PEFC-Chain-of-Custody-zertifizierte Unternehmen ihre Konformität mit den EU-Nachhaltigkeitskriterien sowie die Einsparung von Treibhausgasemissionen belegen. Der nun verabschiedete Standard ermöglicht es PEFC-zertifizierten Betrieben, die auch die RED III-Anforderungen erfüllen möchten, ein PEFC-RED III-Zertifikat zu erwerben und damit das PEFC-Zertifizierungssystem als Nachweis dafür zu nutzen, dass die von ihnen eingesetzte Waldbiomasse die RED III-Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

Organisationen, die noch über kein PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat verfügen, aber dennoch PEFC-RED III-konforme Deklarationen nutzen möchten, können beide Zertifikate im Rahmen eines kombinierten Zertifizierungsverfahrens beantragen und erwerben.

Die PEFC-RED III-Zertifizierung ist für Marktteilnehmer weltweit erhältlich. Sie umfasst forstwirtschaftliche Biomasse, lignozellulosehaltiges Material aus Verarbeitungsrückständen der forstwirtschaftlichen Industrie, Abfälle und Biomassebrennstoffe für Heizung, Kühlung und Stromerzeugung, die aus lignozellulosehaltigem Material hergestellt wurden. Sie umfasst auch Berechnungen und Deklarationen zur Treibhausgaseinsparung, die von Kraftwerksbetreibern auf der Basis von Forstbiomasse am Ende der Lieferkette durchgeführt werden.

Die wichtigsten Dokumente zur PEFC-RED III-Zertifizierung

Die PEFC-RED III-Standards sind das Resultat der Überarbeitung der PEFC-RED II-Anforderungen. Wie das PEFC-RED II-Zertifizierungssystem baut auch das PEFC-RED III-Zertifizierungssystem auf dem PEFC-Chain-of-Custody-System auf.

Darüber hinaus umfasst das PEFC-RED III-Zertifizierungssystem Auslegungen und zusätzliche Anforderungen an die für die PEFC-Chain-of-Custody-notifizierten Zertifizierungsstellen sowie weitere technische Kriterien, die erforderlich sind, um die Integrität, harmonisierte Umsetzung und Kohärenz des Systems zu gewährleisten.

Hintergrundinformationen: RED III und der Übergang von RED II zu RED III

RED III, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 der Europäischen Union (EU), ist der Nachfolger der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien 2018/2001 (RED II-Richtlinie). Mit RED III wird nicht nur das Gesamtziel für den Anteil erneuerbarer Energien angehoben, sondern auch die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse und die Anforderungen an die Datenberichterstattung in der gesamten Lieferkette werden verschärft.

Unter RED III überprüft die Europäische Kommission die RED III-Dokumentation der anerkannten freiwilligen Zertifizierungssysteme erneut, um sicherzustellen, dass sie den Vorgaben und Anforderungen der RED III entsprechen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Herstellung von Brennstoffen und Energie aus Waldbiomasse den EU-Nachhaltigkeitskriterien sowie den relevanten Methoden genügt.

Durch die Genehmigung der RED III-Dokumentation durch die Europäische Kommission kann PEFC als anerkanntes freiwillige Zertifizierungssystem seinen Status beibehalten und die nahtlose Umstellung von RED II auf RED III sicherstellen.

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Ariane Moser
Ariane Moser
Regionalassistentin Hessen und Projektmanagement RED II