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Weisen Sie Ihre EUDR-Konformität nach

Das PEFC-EUDR-Modul wurde entwickelt, um PEFC-zertifizierte Unternehmen dabei zu unterstützen, die Einhaltung der EUDR nachzuweisen. Das Modul kann von jeder Organisation innerhalb der Lieferkette genutzt werden; unabhängig davon, wo die Organisation ansässig ist oder welche EUDR-Verpflichtungen sie hat.

Für wen gilt die EUDR:

  • Organisationen, die forstwirtschaftliche, baumbasierte und entwaldungsrelevante Materialien oder Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren.
  • Organisationen mit Sitz außerhalb der EU, deren forstwirtschaftliche, baumbasierte und entwaldungsrelevante Materialien oder Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, obwohl diese ursprünglich nicht direkt auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert wurden.

Hier finden Sie weitere Informationen - Download des PEFC-EUDR-Moduls:

Anwendungsbeginn der EUDR für betroffene Unternehmen

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über den genauen Anwendungsbeginn der EUDR für Marktbeteiligte sowie die Bedingungen für Klein- und Kleinstunternehmen auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die in Deutschland die  Aufgabe hat, die Verordnung umzusetzen und über die neue Verordnung zu informieren. 

Weitere Informationen

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