Was ist die EUDR?

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und baut auf der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) für Holzprodukte aus dem Jahr 2013 auf.
Die EUDR regelt im Kern, dass Rohstoffe und Produkte nicht auf den Markt gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder exportiert werden dürfen, solange nicht alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Diese sind frei von Entwaldung.
- Diese wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt.
- Eine Sorgfaltspflichterklärung für diese muss vorliegen.
Die Verwendung von zertifiziertem Material befreit Sie als Unternehmen nicht von den Verpflichtungen der EUDR. Ein Chain-of-Custody-Zertifikat und der Einsatz von zertifiziertem Material sind jedoch hervorragend geeignete Mittel, um Ihre Risiken so gering wie möglich zu halten und nachzuweisen, dass Sie im Sinne der EUDR handeln. Die EUDR deckt eine breite Palette von Produkten ab, darunter Schnittholz, Holzwerkstoffe, Papier und Möbel sowie Gummi. Die EUDR gilt darüber hinaus auch für Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao und Rindfleisch.
Hier finden Sie weitere Informationen: EUDR-FAQ der Europäischen Kommission
Anwendungsbeginn der EUDR für betroffene Unternehmen
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über den genauen Anwendungsbeginn der EUDR für Marktbeteiligte sowie die Bedingungen für Klein- und Kleinstunternehmen auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die in Deutschland die Aufgabe hat, die Verordnung umzusetzen und über die neue Verordnung zu informieren.