Für welches Thema interessieren Sie sich?

PEFC-Waldstandard:
1. Forstliche Ressourcen

Ziel ist es, den Wald umfassend nachhaltig zu bewirtschaften. Die forstlichen Ressourcen und die von ihnen ausgehenden vielfältigen Waldfunktionen sollen erhalten und gegebenenfalls verbessert sowie deren Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen gefördert werden. Maßnahmen zur Erhöhung der CO2-Bindung in Wäldern und Holzprodukten werden nach Möglichkeit umgesetzt. Besondere Beachtung gilt der Substitution nicht erneuerbarer Energieträger und Rohstoffe.

1.1 Bewirtschaftungspläne, die der Betriebsgröße und Betriebsintensität entsprechen, werden erstellt. Sie berücksichtigen ökologische, ökonomische und soziale Ziele im Sinne von PEFC. Die Waldbewirtschaftung orientiert sich an den Bewirtschaftungsplänen und stellt langfristig einen zielorientierten Ausgleich zwischen Holznutzung und Holzzuwachs sicher (siehe Leitfaden 1). Für Bestände, die aktuell durch den Klimawandel bedroht sind, sind die Bewirtschaftungspläne entsprechend anzupassen.

1.2 Eine dauerhafte Bewaldung wird erhalten. Im Falle einer Verlichtung, d.h. einer Absenkung des Bestockungsgrades unter ein kritisches Niveau (0,4) ohne vorhandene Verjüngung, erfolgt die Verjüngung mit standortgerechten Baumarten. Natürliche sukzessionale Entwicklungen, soweit sie den Verjüngungszielen dienen, werden einbezogen.

1.3 Bei Waldumwandlungen (Nutzungsänderungen) anfallendes Holz wird nur dann als „PEFC-zertifiziert“ deklariert, wenn es sich um – nach Naturschutz- und Forstrecht – genehmigte Rodungen handelt.

Leitfaden 1:

Wie sollte ein Bewirtschaftungsplan gestaltet sein?

Forstbetriebe mit einer Flächengröße von über 100 ha sollen Forsteinrichtungswerke bzw., sofern solche nicht vorliegen, schriftliche Bewirtschaftungskonzepte erstellen, die mindestens folgende Angaben enthalten:

a) Flächenverzeichnis;
b) Kartenwerk;
c) Bestandesbeschreibungen oder Betriebsbeschreibung „Forst“;
d) Altersklassenübersicht (nach Baumarten getrennt), auch Ergebnisse einer
Stichprobenerhebung möglich;
e) Zuwachs- und Vorratsberechnung;
f) Zieldefinition (mit Aussagen zu ökonomischen, ökologischen und sozialen
Zielen im Sinne von PEFC);
g) mittelfristige Betriebsplanung;
h) Strategie zur Klimaanpassung, z. B. Zielbestockungsplanung;
i) Bemessung des Hiebssatzes.

Betriebsgutachten für Forstbetriebe mit einer Flächengröße von unter 100 ha sollen mindestens die unter Punkt a, b, e und i aufgeführten Angaben enthalten. An die Stelle der Berechnung von Zuwachs und Vorrat (Punkt e) kann eine Schätzung mithilfe der Ertragstafeln treten.

Alle Waldbesitzer ohne schriftliche Betriebsplanung sollen gegenüber dem Zertifizierer ihre Ziele und Planungen (Nutzung, Pflege, Verjüngung) detailliert darlegen.

Hier können Sie die PEFC-Waldstandards herunterladen: