EUDR-Diskussion Part I: Welchen Einfluss PEFC auf die EU-Entwaldungsverordnung hat und was das für den Handel bedeutet
Videos vom Online-Seminar von PEFC International jetzt einsehbar
UPDATE vom 02.10.2024:
Die EU-Kommission hat am 02.10.2014 vorgeschlagen, die Anwendung der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Damit die Verlängerung wirksam wird, müssen das EU-Parlament und der EU-Rat dem Vorschlag bis Ende des Jahres zustimmen. Die Originalmeldung der EU-Kommission dazu finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_5009
Wir empfehlen allen interessierten Martkteilnehmern, sich weiterhin kontinuierlich auf der Spezialseite von PEFC International zu allen EUDR-Themen auf dem Laufenden zu halten: www.pefc.org/eudr
PEFC International stellte im Online-Seminar die neue EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) und die damit verbundene Arbeit von PEFC vor. In diesem ersten Teil erfahren Sie, wie PEFC die Ziele der EU unterstützt und welche globalen Auswirkungen die neue Verordnung auf den Handel in und mit der EU haben wird. Das dazugehörige Video der Schulung ist jetzt online.
Hier geht´s zu Part I und Part III.
Die EU-Entwaldungsverordnung wird erhebliche globale Auswirkungen auf den Handel in und mit der EU haben
Die neue EU-Verordnung zielt darauf ab, die durch die Produktion und den Verbrauch in der EU verursachte globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen, indem sie den Handel einer Reihe von Gütern, darunter Holz und Kautschuk sowie deren Folgeprodukte, neu regelt. Die EUDR-Vorschriften werden voraussichtlich bis Juni 2023 in der gesamten EU in Kraft treten.
Dann dürfen die in den Geltungsbereich fallenden Waren nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus diesem ausgeführt werden, wenn sie „entwaldungsfrei“ und „legal“ sind. Dies muss von den Unternehmen durch eine verbindliche Sorgfaltserklärung nachgewiesen werden.
Entwaldungsfrei bedeutet, dass nur auf Flächen produziert wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt wurden, und legal bedeutet, dass sie mit allen im Produktionsland geltenden einschlägigen Gesetzen in Einklang stehen.
Wirtschaftsbeteiligte und Händler haben 18 Monate Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen, Kleinst- und Kleinunternehmen sechs Monate mehr.
Zum EUDR-Webinar Part I:
Sehen Sie hier das gesamte Video: