Frage der Woche: Pferderückung im PEFC-zertifizierten Wald
Zur Schonung des Waldbodens möchten wir eingeschlagenes Holz mit Pferden an die Rückegassen vorliefern lassen. Was müssen wir beim Einsatz von Pferderückern beachten?
Frage: Zur Schonung des Waldbodens möchten wir eingeschlagenes Holz mit Pferden an die Rückegassen vorliefern lassen. Was müssen wir beim Einsatz von Pferderückern beachten?
Antwort: Auch bei der Pferderückung gelten die Anforderungen des PEFC-Waldstandards für den Einsatz von forstlichen Dienstleistern: Es dürfen nur Dienstleister mit einem von PEFC Deutschland anerkannten Forstunternehmerzertifikat eingesetzt werden. Aktuell sind folgende Forstunternehmerzertifikate anerkannt: DFSZ, ErBo, KFP, KUQS, RAL, ZÖFUplus. Die Kontaktdaten und eine Liste der zertifizierten Betriebe finden Sie hier auf unserer Seite "Forstunternehmerzertifikate". In der dort verlinkten Forstunternehmerdatenbank können Sie auch direkt nach solchen Dienstleistungsunternehmen suchen, die Pferderückung anbieten (Filter „H4“ bzw. H4a“).
Von der Regelung ausgenommen sind „Kleinunternehmer“, welche nach §19 USTG keine Umsatzsteuer abführen, und die Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz, wenn diese nicht hochmechanisiert erfolgt (bitte beachten Sie dazu auch unsere gesonderte FAQ zur Aufarbeitung von Kalamitätsholz).


