PEFC passt Richtlinien zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen an

Leicht modifizierte Logo-Claims stimmen mit den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“, Richtlinie (EU) 2024/825) überein

PEFC International hat kürzlich Anpassungen an der Warenzeichenrichtlinie (Dokument „Richtlinie für die Verwendung der PEFC-Warenzeichen – Anforderungen“; PEFC D ST 2001:2020) veröffentlicht. Diese Anpassungen wurden vorgenommen, damit die zu den PEFC-Warenzeichen gehörigen Claims und alternativen Werbeaussagen mit den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“, Richtlinie (EU) 2024/825) übereinstimmen.

Alle PEFC-zertifizierten Betriebe mit gültiger Warenzeichenlizenz sowie Handelsunternehmen und „Sonstige Nutzer“ mit Group-D-Lizenz können die PEFC-Warenzeichen weiterhin auf gewohntem Weg einsetzen, wenn sie die Anforderungen der aktualisierten PEFC-Warenzeichenrichtlinie entsprechend beachten. Die Änderungen an den Claims bzw. an den alternativen Werbeaussagen wurden bereits im PEFC-Logogenerator (Label Generator) vorgenommen. Somit ist für PEFC-zertifizierte Betriebe, die ein aktuelles PEFC-Logo mit entsprechendem Claim direkt aus dem PEFC-Logogenerator herunterladen, sichergestellt, dass sie das bereits angepasste und korrekte PEFC-Warenzeichen erhalten.

Die in der Richtlinie veränderten Passagen finden Sie unter Punkt 7.1.3, 7.1.3.4 sowie im Anhang 1 „Alternative Werbe-Label-Botschaften“ der Warenzeichenrichtlinie. Den „CORRIGENDA“-Abschnitt mit den benannten Änderungen finden Sie auf den hinteren drei Seiten der Warenzeichenrichtlinie. Zur besseren Übersichtlichkeit stellen wir die Änderungen in der deutschen Übersetzung der überarbeiteten Warenzeichenrichtlinie zusätzlich als rot markierte Abschnitte bereit.

Die überarbeitete Warenzeichenrichtlinie finden Sie in unserem Dokumentenbereich sowie hier zum Direktdownload:

Weitere Informationen dazu, wie die Nutzung der PEFC-Warenzeichen Unternehmen bei den Anforderungen der EU-EmpCo-Richtlinie unterstützt, finden Sie unter https://pefc.org/for-business/supply-chain-companies/pefc-and-the-eu-empowering-consumers-directive. Demnächst stellen wir diese Informationen auch auf Deutsch zur Verfügung.

In Zusammenarbeit mit PEFC International überprüfen wir kontinuierlich die Anwendung und Auslegung der EmpCo-Richtlinie und werden darüber informieren, falls weitere Anpassungen der PEFC-Warenzeichennutzung notwendig sein sollten.

Bei Fragen rund um die Kompatibilität der PEFC-Zertifizierung mit der EmpCo-Richtlinie können Sie sich an Ihren Ansprechpartner Jan Mertens, [email protected], wenden.

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